Begleitende Kontrolle (BK)
Die Begleitende Kontrolle erbringt Leistungen für den Auftraggeber bei der Entwicklung, Planung und Ausführung eines (Bau)Projekts als unabhängige Kontrollinstanz im Sinne eines fachlichen Vier-Augen-Prinzips.
Die Begleitende Kontrolle ist eine originäre Auftraggebertätigkeit, die auf Grund zu vermeidender Selbstkontrollen des Auftraggebers, an einen unabhängigen und externen Auftragnehmer übertragen werden kann.
Auf Grund der hohen Verantwortung im Projektverlauf, erwartet sich der Auftraggeber von der Begleitenden Kontrolle ein überdurchschnittlich hohes Wissens- und Erfahrungsniveau in allen (bau)technischen, (bau)wirtschaftlichen und (bau)rechtlichen Belangen, sowie ein gekonntes mediatorisches Agieren innerhalb der unterschiedlichen Interessen der (Bau)Projektbeteiligten.